1. Landgericht von Kavala, Einzelrichter. Entscheidung Nr. 359/1997
Ausländischer Vollstreckungstitel
(notarielle Urkunde) wegen Schulden in ausländischer Währung verstoßt
nicht gegen die griechische öffentliche Ordnung.
2. Landgericht von Thessaloniki, Einzelrichter. Entscheidung
Nr. 15252/1995
3. Landgericht von Thessaloniki, Einzelrichter, 33114/1995
Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung
nach dem Brüsseler Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit
und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.
Vollstreckbarkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Rechtspflegers.
4. Berufungsgericht von Thessaloniki, Urteil 2508/1997
Bei Ansprüchen aus unerlaubten Handlungen ist der Ort, in dem die schädigende Handlung begangen wurde, für die internationale Zuständigkeit des Gerichts maßgebend.
Die Entschädigung von mehreren im Ausland verschiedenen Zeitpunkten entstandenen Schäden, ist in inländischer Währung zu berechnen, und zwar nach dem zu jedem Schadenseintritt jeweils geltenden, teilweise unterschiedlichen Währungskurs.
Anwaltskanzlei
Christopoulos
Thessaloniki Griechenland
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